AGB
Stand: September 2019
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Angebote, Nebenabreden
Die Angebote der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Vergütung. Diese Bedingungen gelten auch für die von der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH angebotenen Zusatzleistungen, die über den Vertrag hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen. Mündliche Erklärungen der Mitarbeiter der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH sind in jedem Fall unverbindlich.
Enthält eine Auftragsbestätigung der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
3. Auftragserteilung und Leistungsumfang
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem gechlossenen Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften.
Die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diese im Namen und für Rechnung der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH Aufträge erteilen, sofern die Eigenverantwortung der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH erhalten bleibt.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
Ist der Leistungsgegenstand nachweisend mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern. Der Auftraggeber hat Beanstandungen unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH mitzuteilen.
Dem Auftraggeber ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung der Vergütung vorbehalten, wenn die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH eine angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH bei der Erfüllung ihrer Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes, falschen oder fehlenden Informationen/Unterlagen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
Soweit der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht dennoch nicht nach, ist die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin angefallenen Aufwendungen zu verlangen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH kein Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern zusteht. Der Auftraggeber wird daher eigenverantwortlich für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen Sorge tragen. Die Mitwirkungsleistungen sind für die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH kostenfrei.
6. Kündigung
Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich in schriftlicher Form gekündigt werden. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht an zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Rückstand gerät.
Ebenso besteht ein wichtiger Grund für die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH, falls der Auftraggeber seine Zahlung einstellt oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
7. Haftung
Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unter anderem Verzug, Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, mangelhafte Lieferung, haftet die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH – auch für Erfüllungsgehilfen – außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und vertragswesentlichen Pflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung bestehen. Eine Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftung der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH ist im Rahmen der abgeschlossenen verkehrsüblichen Berufshaftpflichtversicherung auf den Gesamtbetrag von 3 Millionen Euro für Personen- sowie 500.000 € für sonstige Schäden begrenzt.
8. Honorar, Leistungsumfang
Die Vergütung der Leistungen der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH wird monatlich nachträglich oder gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt und ist 8 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber kommt nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH ist berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. In der angegebenen Vergütung ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, diese wird in der aktuell gesetzlichen Höhe in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Sollten sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ändern, ist die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Vergütung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. Dies gilt nicht, wenn die angegebenen Preise ausdrücklich als Festpreise angegeben sind.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH.
10. Geheimhaltung
Die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrages kommt.
11. Urheberrechtschutz
Die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH behält alle Rechte und Nutzungen an allen von ihr erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, technische Unterlagen und Fotos ohne, dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf) und soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügung- stellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden. Rohdaten und bearbeitbare elektronische Dokumentvorlagen werden nur dann herausgegeben, wenn dieses dem Vertrag nach notwendig ist. Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der Einwilligung der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand
Für Verträge zwischen Auftraggeber und der OFFICE-4 Baubetreuung GmbH kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wuppertal, wenn sie Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
13. Sonstige Bestimmungen
Die OFFICE-4 Baubetreuung GmbH ist berechtigt, offensichtliche Irrtümer, wie Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei Änderung ist das OFFICE-4 Baubetreuung GmbH verpflichtet, den Auftraggeber einen Monat vor der eintretenden Änderung zu informieren.
Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingung tritt in Kraft, sofern der Auftraggeber innerhalb eines Monates nach Information über die Änderung nicht schriftlich widerspricht.