Ausbildung von Staplerfahrern

Sicherer Umgang mit Gabelstaplern

Gut ausgebildetes Bedienpersonal sorgt für einen reibungsfreien inner-betrieblichen Transport und Materialfluss. Das spart somit Zeit und Geld.

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 27 (Flurförderzeuge) enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß § 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Unsere Leistungen

  • Wir bieten Ihnen an, die Gabelstaplerschulung in Ihrem Betrieb durchzuführen. Dazu benötigen wir einen Raum für den theoretischen Teil des Unterrichts und einen Platz oder eine Halle für den praktischen Teil sowie einen Frontgabelstapler.
  • Wir führen die Prüfungen vor Ort durch und jeder Teilnehmer erhält im Anschluss an seine bestandene Prüfung seinen Staplerschein.
  • Einzel- und Kleingruppenschulung
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G 25 für Fahr- und Steuertätigkeiten in Zusammenarbeit mit ermächtigten ArbeitsmedizinernInnen
  • Auffrischung, Nachschulung und Unterweisung bereits ausgebildeter FlurförderzeugführerInnen

 

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