Sicherheitstechnische Betreuung

Wir sind Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie in der Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) verpflichten Arbeitgeber, für eine sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen. 

Als überbetrieblicher Dienst erbringen wir für Ihren Betrieb oder Ihr Projekt unter anderem folgende Leistungen:

  • Durchführen von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
  • Mitwirken bei Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung ...
  • Erstellen von Explosionsschutzdokumenten, Gefahrstoffkatastern und Betriebsanweisungen
  • Organisieren der Notfallvorsorge
  • Durchführen sicherheitstechnischer Überprüfungen von Betriebsstätten, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln
  • Beraten der Unternehmensleitung in Fragen der Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes
  • Mitwirken bei Unterweisungen und Schulungen
  • Analysieren und statistisches Auswerten von Ereignissen
  • Unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden und Kunden

 

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