Wir sind Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie in der Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) verpflichten Arbeitgeber, für eine sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen.
Als überbetrieblicher Dienst erbringen wir für Ihren Betrieb oder Ihr Projekt unter anderem folgende Leistungen:
- Durchführen von Gefährdungs- und Belastungsanalysen
- Mitwirken bei Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung ...
- Erstellen von Explosionsschutzdokumenten, Gefahrstoffkatastern und Betriebsanweisungen
- Organisieren der Notfallvorsorge
- Durchführen sicherheitstechnischer Überprüfungen von Betriebsstätten, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln
- Beraten der Unternehmensleitung in Fragen der Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes
- Mitwirken bei Unterweisungen und Schulungen
- Analysieren und statistisches Auswerten von Ereignissen
- Unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden und Kunden
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