Wir helfen Bauherren mit Sicherheit
Die Baustellenverordnung nimmt neben den ausführenden Firmen auch den Bauherrn in die Pflicht. Anfallende Arbeiten sind so zu koordinieren, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden und die Grundsätze des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden.
Hierzu ist eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) erforderlich.
Unsere Spezialisten können die Eignung als SiGe-Koordinator nach RAB 30 nachweisen und übernehmen u.a. folgende Aufgaben für Sie:
- Analysieren von Projektrahmenbedingungen in der Planungsphase im Hinblick auf Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltrisiken
- Erarbeiten und Fortschreiben von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Pläne)
- Koordinieren der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG
- Koordinieren von Projektbeteiligten und Auftragnehmern
- Übernehmen der Überwachungspflichten des Bauherrn/Auftraggebers vor Ort
- Einweisen der Auftragnehmer in die auftraggeber- und projektspezifischen Forderungen und Sicherheitsgebote
- Überwachen der Einhaltung der Baustellenverordnung aus Auftraggebersicht
- Dokumentieren der Koordinationstätigkeiten
- Gestalten, Erstellen und Fortschreiben der Unterlage für spätere Arbeiten zur Weiterverwendung im Facility Management
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