Maschinensicherheit

Arbeiten mit Maschinen – aber sicher!

Viele Maschinen und Anlagen bergen ein hohes Gefahrenpotential. Entsprechend des jeweiligen Einsatzgebietes bzw. Verwendungszwecks kann es zu einer Gefährdung von Personen kommen. Deshalb hat der Gesetzgeber auf europäischer Ebene mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein Regelwerk erlassen, das Sicherheit und Gesundheitsschutz durch die Konstruktion für Benutzer von Maschinen und Anlagen fordert. Die Maschinenrichtlinie stellt allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen auf hohem Niveau. Die konkrete Umsetzung der Schutzziele obliegt dem Hersteller. Hierzu ist das wesentliche Element die Erstellung der Risikobeurteilung, um das mögliche Gefahrenpotential zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.

Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass Hersteller und Inverkehr-bringer zur Erfüllung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie Unterstützung benötigen.

Wir übernehmen z. B. folgende Aufgaben:

  • Beratung zum Thema Maschinensicherheit
  • Begleiten in der Projektierungs- und Ausführungsphase
  • Erstellen von Risikobeurteilungen
  • Erstellen von Sicherheitskonzepten
  • Überprüfen der Schutzziele aus der Risikobeurteilung
  • Beratung zur wesentlichen Veränderung von Maschinen
  • Überprüfen von Altmaschinen entsprechend der BetrSichV
  • Erstellen von Handlungsempfehlungen

 

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