
Betrieblicher Datenschutz
Lassen Sie sich nicht in die Karten gucken!
Ziel des Datenschutzes ist es, die Privatsphäre von natürlichen und juristischen Personen zu schützen und zu erhalten. Datenschutz ist eine gesetzliche Pflicht, die alle Unternehmen, gleich welcher Größenordnung oder Branche, trifft.
Effizienter Datenschutz gewährleistet nicht nur das informelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, sondern verlangt vom Unternehmen auch die wichtige Anwendung kaufmännischer Sorgfalt.
Wir stellen für Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, der die organisatorischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt.
Unser Konzept
Angepasst an die unternehmerischen Belange bieten wir Unterstützung
- Fragebogen
Angebotsermittlung auf Basis eines Fragebogens zur Datenschutzsituation
- Analyse
Ist-Analyse der Datenschutzsituation, vorhandenes Know-how sowie Ermittlung von Sicherheitslücken und Risikobereiche
- Bestellung
Zur Übernahme der Rechte und Pflichten bestellen Sie uns formell als betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. §4f BDSG
- Ablaufplanung und -gestaltung
Festlegen des Handlungsbedarfs, der Verantwortung, der erforderlichen Schulungsmaßnahmen und Definition von Überwachungsverfahren
- Dokumentation
Konzept zur Risikominimierung und Erstellung von Arbeitsanweisungen für spezielle Risiken
- Schulung
Mitarbeiterschulungen nach Risikoschwerpunkten
- Überwachung
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
- Unterstützung
Unterstützung bei Kontrollen der Aufsichtsbehörde
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