
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen
Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung am 01.07.1998 wird neben den ausführenden Firmen auch der Bauherr in die Pflicht genommen. Die Arbeiten sind so zu koordinieren, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden und die Grundsätze des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden.
Hierzu ist eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) erforderlich.
Unsere Spezialisten können die Eignung als SiGe-Koordinator nach RAB 30 nachweisen und übernehmen u.a. folgende Aufgaben für Sie:
- Analyse der Projektrahmenbedingungen im Hinblick auf Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltrisiken bereits in der Planungsphase
- Erarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
- Sicherheitstechnische Dokumentation des Projektablaufes und der baulichen Anlage (Unterlage für spätere Arbeiten)
- Koordination der Maßnahmen nach §4 ArbSchG
- Koordination der Projektbeteiligten
- Übernahme der Überwachungspflichten des Bauherrn / Auftraggebers vor Ort
- Einweisung und Koordination der Auftragnehmer in die auftraggeber- und projektspezifischen Forderungen und Sicherheitsgebote
- Überwachung der Einhaltung der Baustellenverordnung aus Auftraggebersicht
- Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Dokumentation der Koordinationstätigkeiten
- Gestaltung der Unterlage für spätere Arbeiten zur Weiterverwendung im Facility Management

Wir sind Mitglied im Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V..
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