OFFICE-4 Baubetreuung GmbH

Industrie


Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage und damit in einer Schlüsselposition aller Maßnahmen im Arbeitsschutz.

Arbeitgeber haben die Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten auf ihr Gefährdungspotenzial zu untersuchen und zu beurteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen (§5 ArbSchG, §3 BetrSichV, §7 GefStoffV) sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV A1 und A2). Dabei ist für jede (unterschiedliche) Tätigkeit eine separate Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Dies führt dazu Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten im Vorfeld zu erkennen, um die Arbeit weniger gefährlich zu gestalten bzw. die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen.Zum zweiten wird in der Gefährdungsanalyse festgelegt, in welchem Rhythmus und durch wen die Arbeitsmittel zu prüfen sind.

Aus der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung ergeben sich dann ggf. weitere Pflichten, z.B. wird in einem ersten Schritt untersucht, ob gefährliche Stoffe vorhanden sind, die dann in der Gefährdungsbeurteilung nach der GefStoffV. nur von fachkundigen Personen (z.B. Sicherheitsfachkraft) zu erstellen ist.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind zu aktualisieren.

Im Rahmen der Überwachung und bei Vorkommnissen (z.B. Unfällen) wird die Vorlage der Gefährdungsbeurteilung von Aufsichtsbehörden verlangt.

Ziele, Inhalte der Gefährdungsbeurteilung

  • Tätigkeits- oder Arbeitsmittelanalyse (auch Gefahrstoffe)
  • Minimierung der Gefährdung für Beschäftigte und Dritte an Arbeitsplätzen und durch Arbeitsmittel
  • Erkennen und Bewerten von Gefährdungen durch Wechselwirkungen
  • Festlegung von Prüffristen für Arbeitsmittel
  • Festlegung von Personen, die die Prüfungen durchführen dürfen
  • Rechtssicherheit durch ordnungsgemäße Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, z.B. im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagement (bei Bedarf)
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung die die verschiedenen Rechtsformen berücksichtigt
  • Einbindung der Gefährdungsbeurteilung in vorhandene Managementsysteme
  • Aktualisierung vorhandener Gefährdungsbeurteilungen





Warnung vor Gefahren



Gefahrstoffkennzeichnung

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